Die Taskforce des Landes Burgenland hat ihre zweite Messreihe zur Asbestbelastung in der Luft beendet. Nach Angaben des Landesmedienservices werden die Ergebnisse nach und nach auf der Website des Landes veröffentlicht. Den bisher höchsten Messwert verzeichneten die Behörden im Mai in Großpetersdorf (Bezirk Oberwart) mit etwa 13.000 Fasern pro Kubikmeter Luft.
Messbefund und unmittelbare Maßnahmen
Auf Grundlage der erhobenen Daten seien an der betroffenen Straße in Großpetersdorf unmittelbar Gegenmaßnahmen eingeleitet worden. Die Behörde meldete, dass nach den eingesetzten Maßnahmen keine erhöhten Werte mehr festgestellt wurden. Konkrete Schritte umfassen derzeit die Bewässerung der Straße bei trockenen Verhältnissen sowie die vorgesehene Asphaltierung.
- Ort mit höchstem Wert: Großpetersdorf
- Gemessener Höchstwert: rund 13.000 Fasern/m³ Luft (Mai)
- Kurzfristige Maßnahmen: Bewässerung der Straße, geplante Asphaltierung
Laufende Überwachung und institutioneller Rahmen
Unabhängig von der Taskforce-Messreihe laufen in der Region weiterhin die Beobachtungen im etablierten burgenländischen Luftgütemessnetz. Das Landesmedienservice betont die Bedeutung dieses Messnetzes für die fortlaufende Analyse der Luftqualität.
„das wichtigste Instrument des Landes zur laufenden Überwachung und Analyse der Luftqualität“
Offene Fragen zu Steinbrüchen und Verfahren
Vier Steinbrüche im Burgenland sind seit Jahresbeginn wegen Asbestbelastung gesperrt. Über ihre weitere Zukunft wurde noch keine Entscheidung getroffen. Das Landesmedienservice erklärte, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens werde nach Prüfung der vorliegenden Gutachten und unter Berücksichtigung der Eingaben der betroffenen Parteien über die nächsten Schritte entschieden.
| Ort | Messmonat | Wert (Fasern/m³) | Ergriffene Maßnahmen |
|---|---|---|---|
| Großpetersdorf | Mai | 13.000 | Bewässerung, geplante Asphaltierung |
Die Veröffentlichung der vollständigen Messergebnisse erfolgt schrittweise auf der Homepage des Landes. Für betroffene Anrainer und Kommunen bleiben die fortgesetzten Messreihen sowie die administrativen Entscheidungen zu Sperren und möglichen Wiederinbetriebnahmen von Steinbrüchen die zentralen Orientierungspunkte.
Bis zur abschließenden Auswertung der Gutachten und der Entscheidung im Verwaltungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung für die Betreiber der gesperrten Standorte; entscheiderische Maßnahmen werden vom Land nach rechtlicher und fachlicher Bewertung getroffen.