Kontrolle am Rastplatz Ansfelden Süd
Bei einer Zivilkontrolle am Rastplatz Ansfelden Süd zogen Beamte der Landesverkehrsabteilung am Abend des 10. Juli einen Pkw-Lenker aus dem Verkehr, der sowohl durch Fahrverhalten als auch durch vorgelegte Dokumente auffiel. Der Mann, ein 42-jähriger italienischer Staatsbürger, war nach Polizeiangaben auf einer Strecke mit erlaubten 100 km/h mit 147 km/h unterwegs.
Alkoholtest und gefälschte Dokumente
Im Zuge der anschließenden Kontrolle legte der Beschuldigte eine Lenkberechtigung aus Hongkong sowie einen internationalen Führerschein vor. Die Beamten erkannten, dass der internationale Führerschein eine Totalausfertigung war; der 42-Jährige gab laut Mitteilung zu, das Dokument im Internet bestellt zu haben. Ein vor Ort durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,54 Promille.
- Erlaubte Geschwindigkeit: 100 km/h
- Gemessene Geschwindigkeit: 147 km/h
- Alkotest: 1,54 ‰
| Messgröße | Wert |
|---|---|
| Erlaubte Geschwindigkeit | 100 km/h |
| Gemessene Geschwindigkeit | 147 km/h |
| Alkoholkonzentration | 1,54 Promille |
Rechtliche Folgen und Bedeutung für den Bezirk
Der Mann wird sowohl der Staatsanwaltschaft Linz als auch der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land angezeigt. Damit drohen straf- und verwaltungsrechtliche Schritte: Neben einem Verfahren wegen Lenken unter Alkoholeinfluss kommen Anzeigen wegen Fälschung von Urkunden beziehungsweise des Führerscheins in Frage. Die Behörden prüfen übliche Konsequenzen, die bis zu Entzug der Fahrberechtigung und strafrechtlichen Sanktionen führen können.
Für Anrainer und Pendler im Bezirk Linz-Land unterstreicht der Fall zwei Punkte: Erstens bleibt überhöhte Geschwindigkeit kombiniert mit Alkoholkonsum eine der Hauptgefahren im Straßenverkehr. Zweitens zeigt der Fall, dass im Internet erhältliche Fälschungen von Dokumenten zunehmend bei Kontrollen erkannt werden und zusätzliche strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Praktische Hinweise
Für Verkehrsteilnehmer in der Region relevant sind die folgenden Hinweise:
- Kontrollen durch zivile Streifen dienen der Prävention und der Aufdeckung von Gefährdungen.
- Bei Verkehrskontrollen können sowohl administrative als auch strafrechtliche Maßnahmen folgen; bei Alkoholisierung ist mit Führerscheinmaßnahmen und Anzeigen zu rechnen.
- Gefälschte Dokumente bieten keinerlei rechtliche Absicherung und verschärfen die mögliche Strafzumessung.
Der konkrete Fall wurde von der Landesverkehrsabteilung aufgenommen; weitere Ermittlungen und die Entscheidung über straf- und verwaltungsrechtliche Maßnahmen liegen nun bei Staatsanwaltschaft und Bezirkshauptmannschaft.