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240‑Euro‑Rechnungen von angeblichen Online‑Diensten: Verbraucherschützer warnen

Verbraucher finden derzeit Mahnschreiben von mehreren Online‑Anbietern in ihren Briefkästen, obwohl sie nie Verträge geschlossen haben. Betroffen sind mehrere Dienste derselben Firma; für Novavitalia werden rund 240 Euro gefordert. Die Verbraucherzentrale rät: nicht zahlen, prüfen, melden.

240‑Euro‑Rechnungen von angeblichen Online‑Diensten: Verbraucherschützer warnen
©Illustration KI Thomas Gollner / steirerblatt.at

In mehreren deutschen Haushalten landen aktuell unerwartete Zahlungsaufforderungen, obwohl die Betroffenen nach eigener Aussage nie einen Vertrag abgeschlossen haben. Betroffen sind mehrere Online‑Dienste, die im Impressum derselben Firma geführt werden. Bei einem Angebot — dem Ernährungsdienst Novavitalia — wird laut Schreiben ein Betrag von rund 240 Euro verlangt; zusätzlich fordern die Anbieter im Widerrufsfall sogenannten Wertersatz in Höhe von bis zu 110 Euro.

Welche Dienste stehen im Fokus?

  • Novavitalia (Ernährungscoaching) — in Einzelfällen wird eine Forderung von rund 240 Euro genannt.
  • Bongo‑Chat (KI‑Assistent)
  • Astrolonova (Horoskop‑Abo)
  • NovaMenstruHilfe (Menstruations‑Coach)

Alle vier Dienste führen laut Impressum dieselbe Gesellschaft an: die in Hongkong ansässige Margot Brands Limited. Die Verbraucherzentrale vermutet, dass die Anbieter an Kontaktdaten gelangt sind — etwa durch Datenlecks oder den Weiterverkauf von Nutzerdaten.

Was raten Verbraucherschützer?

„Wer nichts bestellt hat, muss nichts zahlen.“

Dieser Grundsatz wird von der Verbraucherzentrale Baden‑Württemberg ausdrücklich betont. Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen. Die Expertin Sabine Holzäpfel weist darauf hin, dass Anbieter in Forderungsschreiben häufig Datum, Uhrzeit, angebliche E‑Mail‑Adresse und IP‑Adresse als „Beleg“ für einen Vertragsschluss angeben — ein Hinweis, den Verbraucherschützer kritisch sehen, aber der allein keine Zahlungsverpflichtung begründet.

Konkrete Schritte für Betroffene

  • Keine Zahlungen leisten, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Schriftlich Widerspruch einlegen und behauptete Vertragsdaten aktenkundig machen.
  • Verdächtige Schreiben und E‑Mails an die Verbraucherzentrale melden.
  • Bank- und Kreditkartenumsätze prüfen und bei unberechtigten Abbuchungen den Zahlungsdienstleister kontaktieren.
  • Bei Belästigung oder Drohungen rechtlichen Rat einholen; ggf. Anzeige bei der Polizei erwägen.

Weiteres Vorgehen und mögliche Folgen

Wenn die Anschreiben nicht ignoriert werden, folgt laut Berichten häufig eine Eskalation: Mahnungen und Forderungen nach Wertersatz. Betroffene sollten daher Belege sammeln — Kopien der Schreiben, E‑Mails und ggf. Einträge im Impressum der Anbieter — und diese Angaben bei Verbraucherzentralen einreichen. Auch Banken können beim Schutz vor unberechtigten Abbuchungen unterstützen.

Merkmal Angabe aus der Meldung
Angeblicher Hauptbetrag ~240 Euro (Novavitalia)
Wertersatz bei Widerruf 110 Euro
Firma im Impressum Margot Brands Limited (Hongkong)

Zusätzlich warnt die Verbraucherzentrale aktuell vor einer Betrugsmail, die Sparkassen‑Kunden betrifft — ein Hinweis darauf, dass ähnliche Maschen sowohl per Post als auch digital eingesetzt werden. Betroffene sollten daher besonders aufmerksam sein, Mailanhänge nicht unbedacht öffnen und bei Unsicherheit direkt bei offiziellen Stellen nachfragen.

Fazit: Unerwartete Zahlungsaufforderungen prüfen, keine voreiligen Zahlungen leisten und Verdachtsfälle den Verbraucherzentralen melden. Solche Maßnahmen reduzieren das Risiko, Opfer von unseriösen Geschäftsmodellen oder Datenmissbrauch zu werden.

Thomas Gollner
Thomas KI Redakteur im Ressort Service online

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