Kontrollierter Abtrag beginnt im August
In Steyr-Unterhimmel beginnen ab dem 11. August geplante Sprengungen zum Abtrag von zwei Felsnasen. Das teilte die Stadt am Freitag mit. Die Maßnahmen sollen in einem Zeitraum von rund zehn Wochen schrittweise erfolgen; dabei werden die Felsnasen kontrolliert und vorsichtig abgetragen.
Sicherheitsregelungen für Anrainer
Während der Sprengungen gelten feste Sicherheitsvorgaben: Die unmittelbare Gefahrenzone darf nicht betreten werden, und betroffene Bewohnerinnen und Bewohner müssen die Zone für die Dauer jeder Sprengung verlassen. Die Stadt informiert, dass die Sprengungen an festgelegten Tagen und Zeiten stattfinden sollen.
- Start der Sprengmaßnahmen: 11. August
- Dauer: rund zehn Wochen (gestaffelte Durchführung)
- Geplante Sprengtage: jeweils Dienstag und Donnerstag um 15:00 Uhr
| Datum | Maßnahme |
|---|---|
| Ab 11. August | Beginn der schrittweisen Sprengungen |
| Zeitraum | Rund zehn Wochen |
| Sprengtage | Dienstag & Donnerstag, jeweils 15:00 Uhr |
Die Durchführung des Hangschutzprojekts liegt bei der Wildbach- und Lawinenverbauung, die eine Spezialfirma mit den Sprengungen beauftragt hat. Ziel der Maßnahmen ist die nachhaltige Sicherung des Hangs nach der schweren Hangrutschung.
Hintergrund: Todesfälle 2023 und laufendes Verfahren
Im Februar 2023 waren bei Sicherungsarbeiten in Unterhimmel zwei Arbeiter ums Leben gekommen. In der Folge wurde ein Gerichtsverfahren am Landesgericht Steyr gegen den Seniorchef des damals beauftragten Sprengunternehmens sowie gegen einen Geologen eingeleitet. Der Prozess soll nach Vorliegen weiterer Gutachten im Herbst fortgesetzt werden. Die anstehenden Sprengungen werden demnach parallel zu diesem laufenden Verfahren durchgeführt.
Für Bewohnerinnen und Bewohner von Unterhimmel sind nun sowohl die unmittelbaren Einschränkungen durch die Evakuierungs- und Sperrregeln als auch die langfristigen sicherheitstechnischen Folgen relevant. Konkrete Informationen zu Evakuierungsbereichen, Ersatzunterkünften oder Kontaktstellen der Stadt sollten Betroffene direkt beim Magistrat einholen.