Bei einer Verkehrskontrolle in Maria Neustift hat ein 35-jähriger Mann aus dem Bezirk Steyr-Land am 20. Oktober versucht, einer Feststellung seiner Fahrtüchtigkeit zu entgehen. Die Polizeibeamten stoppten den Fahrer in einem Firmenfahrzeug und bemerkten Anzeichen für Alkoholgenuss sowie, dass der Mann offenbar seit mehreren Jahren keinen Führerschein besitzt.
„O. k., dann tschüss“
Ein vor Ort durchgeführter, nicht geeichter Vortest bestätigte den Verdacht einer Alkoholisierung. Bevor jedoch ein geeichter Alkotest durchgeführt werden konnte, verabschiedete sich der Mann laut Polizei mit den Worten „O. k., dann tschüss“ und verschwand in ein angrenzendes Waldstück. Seitdem fehlt von ihm jede Spur.
Konsequenzen für Firma und Verfahren
Die Fahrzeugschlüssel des Firmenwagens wurden noch am selben Tag an die Chefin der Firma übergeben. Gegen den 35-Jährigen wurde Anzeige erstattet: Die Vorwürfe umfassen unter anderem Fahren ohne Lenkberechtigung und Verweigerung des Alkotests. Weitere Delikte werden im Zuge der Ermittlungen geprüft.
- Ort des Vorfalls: Maria Neustift (Bezirk Steyr-Land)
- Datum: 20. Oktober
- Betroffener: 35-jähriger Mann, Wohnsitz im Bezirk Steyr-Land
- Maßnahmen: Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft, Rückgabe der Fahrzeugschlüssel an die Firmenchefin
Bedeutung für die Verkehrssicherheit vor Ort
Fälle wie dieser weisen auf zwei Problemlagen hin: Verkehrsteilnehmer ohne gültige Lenkberechtigung und Trunkenheit am Steuer stellen eine Gefahr für andere dar. Die Flucht vor der Kontrolle erschwert die rechtliche Aufarbeitung, weil ein geeichter Alkotest nicht mehr möglich war. Für Betroffene und Anrainer bedeutet das: Die Polizei bleibt auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um solche Fälle lückenlos aufzuklären.
| Feststellung | Folge |
|---|---|
| Alkoholisierung (Vortest) | Verdachtslage, geeichter Test geplant |
| Fehlende Lenkberechtigung | Anzeige bei Bezirkshauptmannschaft |
| Flucht in Wald | Person abgängig; Ermittlungen laufen |
Die Behörden appellieren an Zeugen: Wer Beobachtungen im Bereich des Kontrollortes gemacht hat oder Hinweise zum Verbleib des Mannes geben kann, soll sich bei der Polizei melden. Für Unternehmen, die Mitarbeiterfahrzeuge zur Verfügung stellen, ist der Vorfall auch eine Erinnerung, die Schlüsselverwaltung und interne Kontrollmechanismen zu überprüfen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Ermittlungen laufen; nähere Auskünfte erfolgen von Seiten der Polizei, sobald der Mann ausgeforscht und ein geeichter Alkotest möglicherweise nachgeholt werden kann oder weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.