Urteil nach Prozesseröffnung am Landesgericht Linz
Ein Unternehmer aus dem Bezirk Perg musste sich am Landesgericht Linz wegen des Vorwurfs verantworten, Kundengelder in Höhe von insgesamt 2,154 Millionen Euro für eigene Firmenzwecke verwendet zu haben. Die Vorwürfe betreffen mehrere Fälle, in denen Käufer teurer Sammlerfahrzeuge auf Zahlungsbestätigungen verwiesen wurden, während das Geld offenbar zur Deckung von Betriebskosten des Unternehmens diente.
Betroffene Fahrzeuge und Schadensumfang
Als Beleg für die hochpreisige Klasse der Transaktionen nannte die Anklage unter anderem folgende Fahrzeuge, die bei den betroffenen Geschäften eine Rolle spielten:
- Bentley Brooklands
- Porsche 911 Targa
- Jaguar E-Type
- Maserati Merak SS
- Bugatti EB110 GT
| Aspekt | Angaben aus dem Verfahren |
|---|---|
| Gesamtschadenssumme | 2,154 Millionen Euro |
| Gericht | Landesgericht Linz |
| Strafe | 2 Jahre unbedingt (noch nicht rechtskräftig) |
Verlauf, Verteidigung und Insolvenz
Laut Anklage habe der Beschuldigte in mindestens elf Fällen Kundengelder nicht an die Eigentümer weitergeleitet, sondern für betriebliche Ausgaben eingesetzt. Die Käufer seien mit gefälschten Zahlungsbestätigungen hingehalten worden. Die Verteidigung stellte dagegen heraus, der Unternehmer habe sich nicht eigennützig bereichert; vielmehr habe er sich kaum Gehalt ausgezahlt. Auch die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass der Betrieb im Herbst 2024 Insolvenz anmelden musste.
„Zwei Jahre unbedingt.“
Bedeutung für Betroffene im Bezirk Perg
Für Kunden und Interessenten von hochwertigen Oldtimern im Bezirk Perg hat das Urteil konkrete Folgen: Geschädigte stehen vor finanziellen Verlusten und möglicher langwieriger Rückforderungs- oder Insolvenzabwicklung. Betroffene sollten ihre Unterlagen vollständig sichern und frühzeitig rechtliche Beratung suchen, insbesondere im Hinblick auf Forderungsanmeldung in Insolvenzverfahren.
Das Urteil am Landesgericht Linz berücksichtigte als erschwerende Umstände sowohl die überwiegende Schadenshöhe als auch eine einschlägige Vorstrafe des Angeklagten. Die Entscheidung ist derzeit noch nicht rechtskräftig; mögliche Rechtsmittel bleiben vorbehalten.