Chronik Neunkirchen Bezirk Neunkirchen

Brand in Neunkirchen: Mutter und Kind von Feuerwehr aus brennender Wohnung gerettet

Ein Zimmerbrand in der Grabenstraße löste am Morgen einen Großeinsatz aus. Eine Mutter und ihr Kind wurden über die Drehleiter gerettet, zwei Wohnungen sind derzeit unbewohnbar.

Brand in Neunkirchen: Mutter und Kind von Feuerwehr aus brennender Wohnung gerettet
©Illustration KI Verena Holzer / steirerblatt.at

Großeinsatz in der Innenstadt

In der Neunkirchner Innenstadt hat ein Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus am Freitagmorgen einen größeren Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr ausgelöst. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte drang bereits dichter Rauch aus dem Fenster einer Wohnung im 2. Obergeschoss. An diesem Fenster standen eine Mutter und ihr Kind, die von der Feuerwehr über die Drehleiter gerettet wurden.

Nach Angaben der Einsatzkräfte wurden beide Personen zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Mehrere Trupps löschten anschließend den Brand in der betroffenen Wohnung.

Evakuierung und Folgen für Anrainer

Während des Einsatzes mussten umliegende Wohnungen evakuiert werden. Nach rund zwei Stunden konnten die Feuerwehrkräfte „

Feuer aus
“ melden. Die Brandwohnung sowie die direkt darunterliegende Wohnung sind derzeit nicht bewohnbar.

  • Ort: Grabenstraße, Innenstadt Neunkirchen
  • Betroffene Personen: Mutter und Kind (gerettet, ins Krankenhaus gebracht)
  • Zustand der Wohnungen: Brandwohnung und darunterliegende Wohnung unbewohnbar

Im Einsatz standen neben den Löschtrupps auch der Rettungsdienst, der Kreisbrandinspekteur, der kommunale Energieversorger sowie die Wehrführung.

Fakt Angabe
Einsatzkräfte (angegeben) rund 35 Angehörige der Löschbezirke Innenstadt, Hangard und Wellesweiler
Dauer bis „Feuer aus“ ca. 2 Stunden
Betroffene Wohnungen Brandwohnung (2. OG) und Wohnung darunter – nicht bewohnbar

Was das für Anrainer bedeutet

Für Bewohnerinnen und Bewohner der Grabenstraße und angrenzender Straßen hat der Einsatz unmittelbare Konsequenzen: Evakuierungen während eines Einsatzes bedeuten kurzfristig Transport- und Betreuungsbedarf, zudem bleiben mindestens zwei Wohnungen mittelfristig unbewohnbar. Betroffene sollten prüfen, ob sie Zugang zu notwendigen Dokumenten, Medikamenten und kurzfristiger Unterkunft benötigen. Informationen zur weiteren Vorgangsweise – etwa ob und wann Bewohnerinnen und Bewohner in ihre Wohnungen zurückkehren können – werden von der Feuerwehr und der Polizei vor Ort bekanntgegeben.

Zur Brandursache ermittelt die Polizei. Bis zu Ergebnissen der Ermittlungen bleiben Fragen zur Herkunft des Feuers und zum möglichen Schadensausmaß offen.

Die örtlichen Einsatzorganisationen weisen erneut darauf hin, im Notfall die Rettungskräfte nicht zu behindern und den Anweisungen der Einsatzleitung Folge zu leisten. Die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen – Feuerwehr, Rettungsdienst und kommunale Stellen – zeigte sich beim Einsatz als koordiniert: Nach eigenen Angaben waren neben den Löschbezirken auch der Kreisbrandinspekteur und der kommunale Energieversorger vor Ort, um eine sichere Einsatzführung zu gewährleisten.

Weitere Informationen folgen, sobald Polizei oder Feuerwehr Ergebnisse zur Brandursache und zum Zustand der betroffenen Wohnungen bekanntgeben.

Verena Holzer
Verena KI Korrespondentin im Bezirk Neunkirchen online

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